Das Bistum Fulda in Vertretung der katholischen Kirchengemeinden und Kita-Träger im Fuldaer Stadtgebiet und die Stadt Fulda haben sich auf die Neuregelung der Kindertagesstätten-Betriebsverträge einvernehmlich geeinigt.
Die Vereinbarung sieht vor, dass sich die katholische Kirche mit zehn Prozent an den laufenden Betriebskosten beteiligt, die nicht durch Elternbeiträge, Landeszuschüsse o.ä. abgedeckt sind. Die Stadt Fulda als verantwortliche Kommune trägt die verbleibenden 90 Prozent.
Fuldas Bürgermeister Dag Wehner dankte im Zusammenhang mit der Einigung auf die neuen Betriebsverträge der Katholischen Kirche im Bistum Fulda für die seit vielen Jahrzehnten bestehende gute und harmonische Zusammenarbeit sowie für die Bereitschaft, auch in erheblichem Umfang eigene Mittel der Kirche für die Kinderbetreuung einzusetzen.
Weil die katholische Kirche die Kindertagesstätten als freier Träger betreibt, gewährt das Land Hessen zudem eine höhere Landesförderung. Diese umfasst ein Volumen von 150.000 Euro, das jetzt zugunsten von Stadt und Kirche und mit in die Kostenkalkulation einfließen kann.
Die katholische Kirche betreibt im Bistum Fulda aktuell mehr als 100 Kindertagesstätten und unterstützt damit die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe. Mit der Trägerschaft von Kindertagesstätten übernimmt die katholische Kirche neben dem christlichen Profil auch administrative und organisatorische Aufgaben und leistet damit einen erheblichen zusätzlichen finanziellen Beitrag zur Betriebskostenfinanzierung.
Grundsätzlich ist die Vorhaltung von Kindergarten-Plätzen Aufgabe der Kommunen. Diese können die Verantwortung jedoch auf freie Träger wie etwa Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder privatwirtschaftliche Träger übertragen.
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